Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen, Anlagen sowie Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere erhebliche Folgen eintreten würden. (KRITIS-Übersichtsliste Hessen; in Anlehnung an BMI 2009: Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen)
Als Kritische Infrastruktur definiert ist eine „… Anlage, ein System oder ein Teil davon, die von wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, der Gesundheit, der Sicherheit und des wirtschaftlichen oder sozialen Wohlergehens der Bevölkerung ist …“ (Art. 2 EU-Richtlinie 2008/114/EG)
Kritische Dienstleistungen (kDL) sind Dienstleistungen, die von Betreibern der Kritischen Infrastruktur zur Versorgung der Allgemeinheit (in den Sektoren und Branchen der Kritischen Infrastruktur) erbracht werden und deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu erheblichen Versorgungsengpässen, zu Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit oder zu vergleichbaren Folgen führen würde. (BBK-Glossar)
Abgrenzung vom Begriff der Systemrelevanz: An der Bereitstellung kritischer Dienstleistungen können weitere Organisationen, Akteure und Einrichtungen mittelbar beteiligt sein, z. B. indem sie als externe Partner den Betreibern Kritischer Infrastruktur die Bereitstellung ermöglichen (Dienstleister, Zulieferer, Subunternehmer etc.). Diese Einrichtungen gelten nicht als KRITIS, sind aber systemrelevant. Das Attribut „systemrelevant“ im KRITIS-Kontext gilt dabei nicht per se für bestimmte Einrichtungstypen, sondern bezieht sich ausschließlich auf die Beteiligung an der Bereitstellung einer kritischen Dienstleistung. Systemrelevante Einrichtungen sind also Kritische Infrastrukturen sowie weitere Einrichtungen.