„Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass sie im Notfall schnell und gut versorgt werden“, so Gesundheitsministerin Diana Stolz. In die heutige Sitzung des Bundesrats hatte Hessen deshalb einen Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf der Notfallreform eingebracht, der mit großer Mehrheit beschlossen wurde. Darin wird der Bund aufgefordert, den Ländern bei der Notfallreform die notwendigen Handlungsspielräume zu lassen.
„Bereits praktizierte regionale Modelle einer Notfallversorgung, in denen die ambulanten, stationären und rettungsdienstlichen Strukturen sektorenübergreifend miteinander verzahnt sind, müssen fortgeführt und weiterentwickelt werden können“, betonte Gesundheitsministerin Diana Stolz. In Hessen werden mit dem Gemeinsamen Tresen und dem SaN-Projekt sektorenübergreifende Strukturen bereits erfolgreich erprobt. „Solche regionalen Lösungsansätze dürfen durch den Bundesgesetzgeber nicht konterkariert, sondern müssen vielmehr unterstützt werden“, so die Gesundheitsministerin.
Pakt für Gesundheit Hessen
Der Entschließungsantrag wurde im Rahmen des Pakts für Gesundheit Hessen initiiert und von diesem sektorenübergreifend unterstützt. Der Pakt für Gesundheit Hessen ist die zentrale landespolitische Austausch- und Dialogplattform der Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen, die sich mit den dringlichen gesundheitspolitischen Handlungsfeldern befasst.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung verfolgt der Bundesgesetzgeber die Intention, die Notfallversorgung enger miteinander zu verzahnen, um Patientinnen und Patienten eine bedarfsgerechte Versorgung zu ermöglichen und um die Notaufnahmen zu entlasten. „Dieser Optimierungsbedarf ist unbestritten. Nur wenn die jeweiligen Akteure den regionalen Anforderungen Rechnung tragen können und die Strukturen im Konsens aller Beteiligten aufgebaut und weiterentwickelt werden, kann die Umsetzung gelingen“, erklärte die Gesundheitsministerin. „Im Sinne des Leitgedankens „digital vor ambulant vor stationär“ braucht es zudem bundesweit einheitliche datenschutzkonforme Standards für die digitale Vernetzung und die notwendige Weitergabe von Patientendaten.“