Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Land will Angriffe auf Einsatzkräfte deutlich härter bestrafen

Die Bundesregierung hat dem Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens zugeleitet. Hintergrund ist die stark gestiegene Gewalt gegen Menschen, die für die Allgemeinheit im Einsatz sind.

Laut Bundeslagebild des Bundeskriminalamts erreichten die registrierten Gewalttaten gegen Polizisten im Jahr 2024 mit 46.367 Fällen einen neuen Höchststand. Auch in Hessen gab es mit 5.507 Fällen einen neuen Höchststand von Angriffen auf Einsatzkräfte.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, die Höchststrafe für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf fünf Jahre Freiheitsstrafe anzuheben und für tätliche Angriffe eine Mindeststrafe von sechs Monaten einzuführen. Ein besonders schwerer Fall soll künftig auch bei einem hinterlistigen Überfall vorliegen; hiermit wird eine von Hessen bereits im Jahr 2024 eingebrachte Forderung umgesetzt. Kommunale Mandatsträger werden ausdrücklich in den Schutz vor Nötigung einbezogen.

Häufigere Attacken

Hessen geht dieser Entwurf angesichts der Ereignisse vom 31. Oktober 2026 nicht weit genug. In mehreren deutschen Großstädten waren Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst angegriffen und Eigentum gezielt zerstört worden. Innenminister Roman Poseck hat daher mehrere Änderungsanträge in den Innenausschuss des Bundesrates eingebracht, die heute beraten wurden. Auch Justizminister Christian Heinz hat die Anträge in den Rechtsausschuss des Bundesrates eingebracht.

Innenminister Roman Poseck erklärt heute nach der Sitzung des Innenausschusses des Bundesrates: „Die Bilder der Gewaltausbrüche im Zusammenhang mit den Demonstrationen der GenZ vom vergangenen Wochenende haben uns alle erschüttert. In Frankfurt habe ich mir vor Ort ein persönliches Bild von der Lage gemacht. Es ist schockierend, dass Polizisten mit Steinen, Flaschen und Pyrotechnik gezielt beworfen wurden. Allein in der Frankfurter Innenstadt wurden mehr als 180 Beamte verletzt. Es gab einen Schwerverletzten, der mehrere Zähne verloren hat. Deutschlandweit waren es weit mehr als 500 Verletzte. Für mich ist es unbegreiflich, dass ausgerechnet die angegriffen werden, die für die Sicherheit unserer Bürger sorgen. Auch Feuerwehrleute und Rettungskräfte werden immer häufiger Ziel von Attacken.

Volle Härte des Gesetzes spüren

Gewalt gegen Einsatzkräfte lässt sich durch nichts rechtfertigen und ich verurteile jede einzelne Tat aufs Schärfste. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist daher ein richtiger und wichtiger Schritt. Die Ereignisse insbesondere aus Frankfurt zeigen aber, dass wir noch entschiedener handeln müssen. Deshalb habe ich vier Anträge für eine Strafverschärfung bei Angriffen auf Einsatzkräfte in den Innenausschuss des Bundesrates eingebracht.  

Gerade aus der Anonymität der Menge heraus werden Einsatzkräfte immer häufiger und immer brutaler attackiert. Wer sich aus einer Menschenmenge heraus an Gewalttätigkeiten gegen Einsatzkräfte in Ausübung ihres Dienstes beteiligt, soll künftig regelmäßig wegen besonders schweren Landfriedensbruchs mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden. Außerdem wollen wir Polizisten auch dann besonders schützen, wenn sie außerhalb des Dienstes, etwa aus Rache für eine frühere Diensthandlung, angegriffen werden. Wer unsere Beamten als Symbol des Staates angreift, muss überall die volle Härte des Gesetzes spüren. Zudem soll für den besonders schweren Fall des Widerstands – ein solcher ist in der Regel gegeben, wenn Täter eine Waffe bei sich führen oder gemeinschaftlich handeln – eine Mindeststrafe von einem Jahr gelten.

Zugleich müssen wir auch bei den Versammlungen selbst ansetzen. Vermummungsverbote müssen konsequent durchgesetzt werden, bekannte Gewalttäter sollen gar nicht erst zu Versammlungen gelangen und bei absehbarer Eskalation müssen Versammlungen frühzeitig beschränkt oder untersagt werden können.

Besserer Schutz der Einsatzkräfte

Wo ausländische Straftäter beteiligt sind, müssen auch die Möglichkeiten des Aufenthaltsrechts genutzt werden. Wer auf unsere Helfer und Retter losgeht, greift unseren Staat an und muss mit harten Konsequenzen, bis hin zu Ausweisung und Abschiebung, rechnen.“

Justizminister Christian Heinz ergänzt: „Wir müssen diejenigen schützen, die uns und unseren Rechtsstaat schützen. Wir tolerieren daher keine Gewalt auf unseren Straßen. Mutwillige Sachbeschädigungen, Plünderungen und Übergriffe auf Polizisten beeinträchtigen unser aller Sicherheit und sind damit Gewalt gegen uns alle. Deshalb setzen wir uns für ein klares Signal des Bundesgesetzgebers ein. Ein besserer Schutz unserer Einsatzkräfte ist ein Beitrag zum Schutz der Demokratie. Denn unsere Polizistinnen und Polizisten schützen unsere Grundrechte und garantieren, dass Menschen in unserem Land friedlich ihre Meinung sagen und dafür demonstrieren dürfen. Ich danke ausdrücklich auch unseren Strafverfolgern. Sie sorgen dafür, dass Randalierer bestraft und dadurch von friedlichem Protest ausgeschlossen werden. Wer friedlichen Protest kapert und für Randale missbraucht, torpediert den friedlichen Diskurs in unserem Land, auf den wir alle angewiesen sind. Er ist ein Gegner unserer Demokratie.“

Innenminister Roman Poseck und Justizminister Christian Heinz sagten abschließend: „Unsere Einsatzkräfte stehen jeden Tag für unsere Sicherheit ein. Jetzt ist es an uns, uns mit aller Klarheit vor sie zu stellen. Die Einsatzkräfte können sich auf die Rückendeckung der Landesregierung verlassen.“