Das Programm ist Teil des insgesamt 3,58 Milliarden Euro umfassenden Hilfsprogrammes „Hessen steht zusammen“ mit dem auch der Sport in Hessen ganz bewusst unterstützt wird.
„Für viele hessische Sportvereine sind die deutlich erhöhten Energiekosten eine enorme Bürde, die teilweise existenzbedrohend werden kann. Um den Sport in dieser Phase aktiv zu unterstützen, haben wir uns bereits im vergangenen Jahr für die Aufnahme von Sportvereinen bei der Energiepreisbremse des Bundes eingesetzt. Darüber hinaus setzen wir mit der Energiehilfe des Landes Hessen zielgerichtet und genau dort an, wo Vereine durch das Raster der Bundesprogramme fallen. Die Hilfen sollen unsere hessische Sportlandschaft 2022 stützen, damit das Vereinswesen weiterhin vollumfänglich erhalten bleibt. Die Energiehilfe des Landes ist zudem als Wertschätzung und Anerkennung der geleisteten Arbeit vor Ort zu verstehen. Schließlich sind unsere Vereine die Basis des Miteinanders im städtischen und ländlichen Raum“, so Sportminister Peter Beuth.
„Diese Ausgleichszahlung ist ein Rettungsanker für alle Sportvereine, die sich durch die immense Steigerung der Energiekosten bedroht sehen“, zeigt sich Landessportbund-Präsidentin Juliane Kuhlmann dankbar für den Einsatz der Hessischen Landesregierung. „Die Politik greift unseren Vereinen aber nicht nur mit finanziellen Mitteln wirkungsvoll unter die Arme – sie sendet damit auch eine wichtige Botschaft. Nämlich die, dass sie nicht alleine durch diese schwierigen Zeiten gehen, in denen so viele Probleme gelöst werden müssen.“
Wer kann Förderung beantragen
Die Energiehilfen des Landes kommen den Vereinen zu Gute, die trotz der Preisbremsen des Bundes für Gas und Strom deutlich höhere Kosten für Energie aufwenden müssen. Um die Förderung zu erhalten, müssen die Energiemehrkosten nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Erstattet werden von diesen Mehrkosten 80 Prozent und maximal 5.000 Euro; in begründeten Härtefällen werden Ausgleichszahlungen darüber hinaus gewährt. Neben den Energiemehrkosten für vereinseigene Liegenschaften können auch solche für die Nutzung fremder Sportstätten in Ansatz gebracht werden. Antragsberechtigt sind über die Mitglieder des Landessportbundes hinaus der DLRG-Landesverband Hessen sowie dessen regionale Untergliederungen. Die antragstellenden Vereine müssen gemeinnützig sein. Förderfähig sind ausschließlich Energiepreissteigerungen.
Sportförderung in Hessen auf Rekordniveau
Für die Hessische Landesregierung haben Investitionen in den Sport höchste Priorität. Im vergangenen Jahr wurde der organisierte Sport in Hessen mit Rekordmitteln in Höhe von rund 65,5 Millionen Euro unterstützt. 2023 stehen mehr als 66 Millionen Euro zur Verfügung. Neben den am 1. März startenden Energie-Mehrkosten-Hilfen hat die Hessische Landesregierung die Sportvereine während der Corona-Pandemie mit 24 Millionen Euro zusätzlich unterstützt.
„Insgesamt haben wir die Mittel für den hessischen Sport in den vergangenen fünf Jahren nahezu um die Hälfte erhöht. Dies ist ein deutlicher Ausdruck unseres Engagements für die vielen Ehrenamtlichen in den Vereinen in Hessen“, so Sportminister Peter Beuth.
Die Sportförderpolitik der Landesregierung setzt dabei grundsätzlich bei den kleinsten Einheiten, den Vereinen in den Kommunen, an. Die Bandbreite der Unterstützung für insbesondere kleinere Vereine reicht von der Neuanschaffung von Sportgeräten über die Sicherung des Trainings- und Spielbetriebes bis zur Förderung der Jugendarbeit.