Sozial- und Integrationsminister Kai Klose appelliert an die Bevölkerung in Hessen, die Notrufnummer 112 nur in lebensbedrohlichen Fällen anzurufen: „Der Notruf 112 ist europaweit erreichbar, wenn es um die Rettung von Menschenleben geht. Für Erkrankungen, die nicht lebensbedrohlich sind, reicht es meist aus, sich an die Hausarztpraxis zu wenden. Außerhalb der Öffnungszeiten der Praxen sind Allgemeinärztinnen und -ärzte des Ärztlichen Bereitschaftsdiensts für solche weniger schweren Fälle unter der Telefonnummer 116 117 auch rund um die Uhr erreichbar“, sagt Klose.
Während die Anzahl lebensbedrohlicher Notfälle im Rettungsdienst von 55.000 im Jahr 2020 auf 67.000 im Jahr 2022 um rund 22 Prozent anstieg, wurden die Sanitäter noch deutlich häufiger wegen Fällen in Anspruch genommen, für die eine ambulante Versorgung ausgereicht hätte: Waren es 2020 rund 66.000 Einsätze, so wurde der Rettungsdienst 2022 über 86.000 Mal wegen solcher minderdringlichen Fälle in Anspruch genommen, in denen sich die Betroffenen selbst mit einer Hausarztpraxis oder dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst hätten in Verbindung setzen können. „Durch diese Notrufe und die damit verbundenen Einsätze werden die Zentralen Leitstellen, die Rettungsdienste und die Notaufnahmen der Kliniken in Hessen unnötig zusätzlich belastet und so wertvolle Ressourcen gebunden, die für lebensbedrohliche Situationen dringender benötigt werden“, so der Minister: „Wir bitten hier um das Mitwirken der Bürger*innen und danken allen Rettungskräften für ihren täglichen Einsatz.“
Wann rufe ich welche Nummer an?
- Wählen Sie die 112 in allen lebensgefährlichen Situationen, wenn Sie oder eine andere Person sich in einer akuten Notlage befindet und sofort Hilfe braucht.
- Fühlen Sie sich krank, sind Sie erkältet, haben Fieber, Rückenschmerzen oder ist Ihnen übel? Dann wenden Sie sich bitte zuerst an Ihre Hausarztpraxis.
- Wenn Ihre Hausarztpraxis geschlossen ist, wählen Sie die 116 117. Dort können Sie mit einem Arzt sprechen, Ihre Beschwerden schildern und die weitere medizinische Versorgung beraten.
- Bevor der Rettungsdienst verständigt wird, sollten sich Patient*innen mit minderdringlichen Beschwerden eigenständig zum Hausarzt begeben, sich von Familie oder Freunden fahren lassen oder ein Taxi rufen.