Hessisches Ministerium der Finanzen

Steuererklärungen wurden 2025 in Rekordzeit bearbeitet

Über 1,7 Millionen Einkommensteuererklärungen für 2024 wurden in Hessen im vergangenen Jahr bearbeitet – in einer Rekordzeit von durchschnittlich rund 41 Tagen. Das sind nochmals drei Tage weniger als im Vorjahr. Die Zahlen belegen die hohe Leistungsfähigkeit der Hessischen Steuerverwaltung und die Erfolge eines modernen, digital gestützten Besteuerungsverfahrens.

Zitate Finanzminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz:

„Hessen zeigt, dass ein moderner Staat leistungsfähig, zuverlässig und bürgernah sein kann. Unsere Finanzämter haben die Einkommensteuererklärungen für 2024 in durchschnittlich 41 Tagen bearbeitet – ein neuer Rekord! Gegenüber dem Vorjahr verkürzte sich die Bearbeitungszeit um drei Tage. Besonders bemerkenswert: Schon 2024 war die Bearbeitungszeit um eine Woche auf den damaligen Rekordwert gesunken. Das ist ein starkes Signal für Vertrauen in staatliches Handeln.“

„Ein Aspekt bleibt zentral: Schnelligkeit allein reicht nicht. Entscheidend ist, dass wir Tempo und Sorgfalt miteinander verbinden. Gerade bei immer komplexeren Steuerfällen bleibt die Qualität der Bearbeitung unser oberstes Ziel.“

„Die Hessische Steuerverwaltung zählt zu den digitalsten Verwaltungen Deutschlands. Automatisierte Verfahren entlasten unsere Beschäftigten und beschleunigen Abläufe. Digitalisierung ist für uns kein Selbstzweck, sondern ein konkreter Vorteil für Bürgerinnen und Bürger. 24,4 Prozent der Arbeitnehmer-Steuererklärungen für 2024 wurden automatisiert bearbeitet – und damit deutlich schneller.“

„Wir dürfen uns nicht allein auf die Technik verlassen, um das übermäßig komplizierte Steuerrecht zu bewältigen. Stattdessen müssen wir das Recht selbst vereinfachen – durch Pauschalierung und Typisierung. Das bedeutet zwar, nicht jeden Lebenssachverhalt im Detail abzubilden, macht das Verfahren aber für alle einfacher. Nur mit einfacheren und verständlicheren Regeln schaffen wir dauerhaft einen handlungsfähigen Staat.“

Fragen und Antworten

2025 lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Einkommensteuerklärungen für 2024 in Hessens Finanzämtern bei durchschnittlich rund 41 Tagen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Bearbeitungszeit damit um gut drei Tage gesunken. In den vergangenen Jahren ist auch insgesamt ein positiver Trend klar erkennbar: 2018 lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer noch bei 58 Tagen. 2019 verkürzte sie sich auf 52 Tage, 2020 auf 47 Tage und erreichte 2021 mit 46 Tagen einen früheren Tiefstand. Damals war der Erklärungseingang wegen der Corona-Pandemie niedriger als üblich, woraus in den Folgejahren eine Bugwelle mit besonders vielen Steuererklärungen resultierte (siehe unten). 2022 und 2023 war die Bearbeitungszeit in der Folge erstmals seit Jahren leicht gestiegen – auf rund 50 beziehungsweise 51 Tage.

Wegen der Corona-Pandemie wurden 2021 die bundesweiten Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen verlängert – für Steuerpflichtige, die ihre Erklärung selbst abgeben, zum Beispiel um drei Monate von Juli auf Oktober. Seit 2023 werden die Fristen schrittweise wieder verkürzt, was in den Finanzämtern zu einer Zusammenballung – oder Bugwelle – von Steuererklärungen führt.

Die Bugwelle bei den Einkommensteuererklärungen konnte in Hessen in den vergangenen Jahren bereits zu fast 85 Prozent abgebaut werden.

Die Bearbeitungsdauer der Steuererklärungen schwankt immer innerhalb normaler Parameter. Sie ist unmittelbar abhängig von den individuellen Verhältnissen des Steuerfalls – wie zum Beispiel der Komplexität des Sachverhalts –, dem Umfang und der Vollständigkeit der Angaben, sowie eventuell notwendigen Rückfragen des Finanzamts oder periodischen Schwankungen im Eingang der Erklärungen. Was regelmäßig die Bearbeitung vereinfacht und auch beschleunigen kann, ist die elektronische Abgabe der Steuererklärung über ELSTER. Bereits über 81 Prozent der Einkommensteuererklärungen für 2024 wurden in Hessen über ELSTER abgegeben.

Die Zahl der bearbeiteten Steuererklärungen für das Vorjahr – also für 2024 – ist auf über 1.700.000 gestiegen. Wegen der geänderten Abgabefristen während der Corona-Pandemie sind 2025 außerdem auch besonders viele Steuererklärungen aus den Jahren zuvor – also aus 2023 und 2022 – zusätzlich bearbeitet worden. Dadurch ist die Zahl der insgesamt bearbeiteten Steuererklärungen 2025 stark gestiegen und hat mit über 2.800.000 erneut einen deutlichen Höchstwert erreicht.

Dank der Digitalisierung und kontinuierlichen Verbesserung der Abläufe in den Finanzämtern können viele Erklärungen trotz des komplexen Steuerrechts schneller und teilweise sogar automatisiert bearbeitet werden. Bei den Arbeitnehmerfällen ist der Anteil der automatisch bearbeiteten Fälle am höchsten und lag im vergangenen Jahr bei 24,4 Prozent – im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von rund einem Prozentpunkt. Von den für das Jahr 2024 zu bearbeitenden Steuererklärungen wurde also fast jede vierte Steuererklärung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Hessen komplett automatisch bearbeitet.

Die durchschnittliche Erstattung für Steuererklärungen des Jahres 2024 lag bei 1.053,90 Euro.

Weitere Informationen gibt es beim Digitalen Finanzamt der Hessischen Steuerverwaltung: Hier finden Sie ständig aktualisierte Informationen zu steuerlichen Themen und ELSTER, sowie verschiedene Kontaktmöglichkeiten.

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